Wenn Sie an einer Psychotherapie interessiert sind, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde mit mir unter 0781-93 60 39 62.
Meine Arbeitszeit verbringe ich in der tatsächlichen Therapiearbeit mit Patienten, weswegen ich eigentlich immer in einer Behandlung und nicht am Telefon bin, sondern den Anrufbeantworter eingeschaltet lasse.
Für Therapieplatzanfragen und Neuanmeldungen habe ich jeweils feste, sich aber wechselnde Sprechzeiten eingerichtet, von denen ich Sie bitte, Gebrauch zu machen, da außerhalb der hier angegebenen Sprechzeiten weder Anrufe beantwortet werden, noch Rückrufe erfolgen können, es sei denn, Sie sind bereits in einer laufenden Behandlung bei mir. Die Zeiten werden aktualisiert auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. So auch Urlaubs- und Vertretungszeiten.
Mails, SMS oder WhatsApp’s können grundsätzlich nicht beantwortet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Ich höre mir in einem Vorgespräch Ihr Anliegen an und entscheide dann mit Ihnen gemeinsam, ob ich geeignet bin als Ihr „Prozessbegleiter“. In der probatorischen Sitzung werden Erwartungen an die Therapie, Therapieziele, aktuelle Lebensituationen und der biographische Hintergrund erhoben. Dabei sollten beide, sowohl Klient/-in als auch Therapeut/in ein „gutes Gefühl“ für eine konstruktive Zusammenarbeit haben, weil die therapeutische Beziehung sehr bedeutsam für den erfolgreichen Verlauf einer Psychotherapie ist.
Erst danach wird bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung i.S. des Leistungskatalogs der Krankenkassen ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Privatkrankenversicherung gestellt. Bei dieser Beantragung muss zusätzlich ein Konsiliarbericht bei einem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) eingeholt werden, damit ausgeschlossen werden kann, dass Ihre Beschwerden rein körperlich bedingt sind.
Ein zu stellender Kurzzeittherapieantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse (außer im Selektivvertrag bei der AOK) umfasst zunächst 12 Therapiesitzungen und kann übergangslos um erneut 12 Sitzungen verlängert werden. Bei entsprechender Indikation erfolgt die Umwandlung in einen Langzeittherapieantrag im Gutachtenverfahren und kann damit auf bis zu 60 Therapiesitzungen à 50 Minuten erweitert werden. Bei Selektivverträgen gibt es diese Möglichkeiten ohne Antragspflicht und Gutachtenverfahren, bei privat versicherten Personen entscheidet die jeweils gültige Police, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben und hier erbitte ich dann die jeweiligen Antragsformulare oder Vorgaben der Krankenversicherung.
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich vor unserem ersten Termin zum Kennenlernen einige Gedanken machen, die Sie, wenn Sie mögen, auch gleich stichwortartig festhalten können. Zur Vorbereitung auf ein Vorgespräch nach der Teilnahme von zwei gesetzlich verpflichtenden Sprechstunden sind einige Fragen hilfreich:
• Was war der Auslöser für Ihre Symptome? Was sehen Sie im Hintergrund? Welche Veränderungsversuche/Behandlungen liegen hinter Ihnen? Was sollte Ihnen eine Therapie bringen? Warum wünschen sie diese gerade jetzt?
• Bezüglich welcher Fragen und Themen benötigen Sie Unterstützung, um weiter voran zu kommen? Was haben Sie schon geschafft? Was trägt zu einer Verbesserung/Verschlechterung bei?
• Was ist anders im Leben, wenn Sie sich verändern, die Symptomatik verschwinden sollte? Was wird dann (wieder) möglich und besser für Sie? Welche „Kosten“ und Nachteile könnte dies andererseits aber auch mit sich bringen?
Je klarer Ihre Zielvorstellungen sind, desto einfacher und schneller können Sie ans Ziel kommen. Ich helfe Ihnen aber auch gerne, die jeweiligen Antworten auf o.g. und viele andere Fragen zu finden.